Denkmalschutz
Die Untere Denkmalschutzbehörde berät Eigentümer, Architekten, Handwerker und andere Interessierte, wenn sie an denkmalgeschützten Gebäuden Sanierungs- und/oder andere Baumaßnahmen vornehmen möchten oder einen Neubau in einem denkmalgeschützten Stadtbereich planen. Sie informiert über das Genehmigungsverfahren und über mögliche finanzielle Förderungen und Steuervergünstigungen und ist anschließend zuständig für die Durchführung der denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren. Genehmigungspflichtig sind alle Maßnahmen, die das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmals verändern.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Denkmaleigentümer?
Im Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) wird geregelt (bes. §§13-28), welche Rechte und Pflichten Denkmaleigentümer besitzen. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, die oberste Denkmalschutzbehörde, erläutert diese anschaulich.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen - Hinweise für Denkmaleigentümer
Wie finde ich heraus, ob mein Haus unter Denkmalschutz steht?
Kulturdenkmäler sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Dieses Verzeichnis ist komfortabel über die online-Datenbank „Kulturdenkmäler in Hessen“ (link) zugänglich und informiert aktuell über alle Kulturdenkmäler oder Gesamtanlagen in Gießen. Gesamtanlagen sind Gruppen von Immobilien, die gemeinsam ein Kulturdenkmal bilden. Objekte in Gesamtanlagen unterstehen dem Denkmalschutz auch dann, wenn sie selbst keine Einzelkulturdenkmäler sind. Sie werden in der Datenbank als Gesamtanlagenobjekt bezeichnet.
Kann ich mein denkmalgeschütztes Objekt energetisch sanieren?
Eine energetische Sanierung denkmalgeschützter Wohngebäude, z.B. Fachwerkhäusern ist rentabel, denn die Wärmeverluste sind bei diesen Gebäuden häufig besonders groß. Allerdings sind für eine energetische Ertüchtigung maßgeschneiderte Lösungen erforderlich, um das Erscheinungsbild der Fassaden und Bauteile zu erhalten. Die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt gerne Auskunft und empfiehlt eine enge Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten, damit die gesetzlichen, bauphysikalischen und gestalterischen Rahmenbedingungen erfüllt werden.